Energie Effizientes Sanieren im privaten Wohnungsmarkt. Ab 01.07.2021
Einzelgewerke (ohne Öl-Heizung) werden mit 20 % bei Kreditaufnahme oder
20 % bei Zuschuss - Inanspruchnahme von der KfW gefördert.
Das monitäre Volumen geht bis maximal 60.000 € pro Wohneinheit.
Effizienzhäuser (ohne Öl-Heizung) von KfW 100 bis KfW 40 werden mit
27,5 % bis 50 % gefördert. Das bezieht sich auf zu sanierende Gebäude.
Kredit oder die Zuschuss-Variante werden gleich gefördert.
Neubauten KfW 55 - 40 - 40 plus, werden mit 15% - 20% - 25%
Tilgungszuschuss gefördert
Das Kreditvolumen geht bis maximal 150.000 € pro Wohneinheit.
Die Baubegleitung wird von Seiten der KfW oder dem BAFA zu 50 % gefördert.
Die Zinsen liegen aktuell bei 0,90 %, plus der aktuelle Teilschulderlass!
Förderungen für den Austausch einer Öl-Heizung ab 01.01.2020
Der Austausch einer Öl betriebenen Heizungsanlage wird vom Bundesamt für Außen Wirtschaft BAFA mit 20-45% gefördert. Genaue Angaben unter www.bafa.de
Aktuell: Ab 1.11.2020 ist das neue GEG Gesetz in Kraft getreten.
Achtung!! Ab Januar 2021 tritt die BEG Bundesförderung für Energieffiziente Gebäude in Kraft.