Energie Effizientes Sanieren im privaten Wohnungsmarkt. Ab 01.01.2023
Einzelgewerke werden mit 15% von der BAFA gefördert (ausser Heizung)
Das monitäre Volumen geht bis maximal 60.000 € pro Wohneinheit/ Geschäftsjahr.
Effizienzhäuser (ohne Öl-Heizung) von KfW 85 bis KfW 40 werden mit
5 % bis 25% gefördert. Das bezieht sich auf zu sanierende Gebäude.
Kredit Variante (KP 261).
Neubauten 40 NH, werden mit 5 % Tilgungszuschuss gefördert
Das Kreditvolumen geht bis maximal 120.000 € pro Wohneinheit.
Die Baubegleitung wird von Seiten der KfW oder dem BAFA zu 50 % gefördert.
Die Zinsen liegen aktuell bei 0,3 %, plus der aktuelle Teilschulderlass!
Förderungen für den Austausch einer Öl-Heizung, Kohle Heizung, Nachtspeicherheizung und Gas Heizung älter 20 Jahre ab 01.01.2023
bei dem Einsatz einer Wärmepunpe mit innovativer Technik
Der Austausch einer Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher betriebenen Heizungsanlage wird vom Bundesamt für Außen Wirtschaft BAFA mit bis zu 40 % gefördert.
Genaue Angaben unter www.bafa.de
Photovoltaik Anlagen und Speicher sind ab 01.01.2023 von der Umsatssteuer befreit.